Wels Linien Jahreskarte
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarifbestimmungen
Sehr geehrter Fahrgast!
1. Gültigkeitsdauer, Geltungsbereich
Die Gültigkeitsdauer einer Jahreskarte beträgt zwölf aufeinanderfolgende Kalendermonate, beginnend mit dem ersten Tag des ersten gültigen Monats und endet mit dem letzten Tag des zwölften gültigen Monats. Die Jahreskarten sind nicht übertragbar. Umweltticket für Einwohner der Stadt Wels, Mobil 65+ (Montag bis Freitag ab 08:00 Uhr, ausgenommen Samstag) und Klimaticket sind in der gesamten Kernzone Wels (inkl. Regionallinien) gültig.
2. Bestellung
Die Bestellung einer Jahreskarte für den Welser Linienverkehr erfolgt mittels Bestellformular bis zum 15. des Vormonats auf dem Postweg oder direkt beim Kundenbüro der Wels Linien. Bestellformulare sind beim Kundenbüro und unter welslinien.at erhältlich. Dem ausgefüllten Bestellformular ist ein Passfoto, die Kopie eines Lichtbildausweises bzw. für das Welser Umweltticket eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) beizufügen. Die Jahreskarte wird auf dem Postweg zugestellt.
3. Nutzung der Online-Ticketshops/der OÖVV Ticket-App | Registrierung | Sprache
Die Nutzung der Online-Ticketshops bzw. der OÖVV Ticket-App kann eine online-Registrierung voraussetzen. Sofern dies der Fall ist, muss sich der Kunde zuerst online registrieren. Um sich online registrieren zu können, braucht ein Kunde eine gültige eigene E-Mail-Adresse. Außerdem muss der Kunde ein Passwort erstellen, das er geheim halten und sicher verwahren muss. Er darf sein Passwort nicht an andere Personen weitergeben. Überdies muss der Kunde bestimmte persönliche Daten zur Verfügung stellen (nämlich Name, Geburtsdatum, Passfoto, Anschrift, Bankverbindung und gegebenenfalls Kreditkartendaten). Die Angaben des Kunden im Online-Ticketshop bzw. in der OÖVV Ticket-App müssen wahr und vollständig sein. Wenn ein Kunde noch nicht erwachsen (volljährig) ist, muss auch sein Erziehungsberechtigter (gesetzlicher Vertreter) seine eigenen persönlichen Daten abgeben. Die Online-Ticketshops und die OÖVV Ticket-App werden in Deutsch
und Englisch geführt; Vertragssprache ist Deutsch.
4. Beschränkungen beim Erwerb von Tickets
Nicht jeder Kunde kann jedes Angebot im Online-Ticketshop und in der OÖVV Ticket-App nutzen. Für bestimmte Angebote muss der Kunde nämlich persönliche Voraussetzungen erfüllen und nachweisen. Auf diese Voraussetzungen wird bei der jeweiligen Ticketbestellung gesondert hingewiesen.
5. Zustandekommen eines Vertrages oder mehrerer Verträge | Vertragspartner
Wenn der Kunde ein Ticket kauft, schließt er damit einen Vertrag (oder mehrere Verträge) über eine (oder mehrere) Beförderungsleistungen. Ein Ticket kann für die Gesamtstrecke lediglich einen Vertragspartner des Kunden aufweisen. Ein Ticket kann für einzelne Streckenabschnitte der Gesamtstrecke aber auch mehrere unterschiedliche Vertragspartner des Kunden aufweisen, zB also sowohl Leistungen der OÖVG als auch von Drittanbietern (zB ÖBB). Aus der jeweils gewünschten Gesamtstrecke (Abfahrtsort und Ankunftsort) und deren Bedienung durch einen
oder mehrere Beförderer ergibt sich,
(a) ob der Kunde einen Vertrag oder mehrere Verträge über einzelne Beförderungsleistungen (für Streckenabschnitte) abschließt und
(b) wer sein jeweiliger Vertragspartner (= Anbieter und Erbringer der jeweiligen Beförderungsleistung) ist.
Der Erwerb von Tickets über die Wels Linien bzw. deren Vertriebskanäle bedeutet nicht automatisch, dass die Wels Linien Vertragspartner des Kunden ist bzw. wird.
Die Wels Linien wird nur für jene Stecken (Teilstrecke/n oder Gesamtstrecke) Vertragspartner des Kunden, für die die Wels Linien die Beförderungsleistung erbringt.
Für Strecken (Teilstrecke/n oder Gesamtstrecke), für die die Wels Linien keine Beförderungsleistung erbringt, wird die Beförderungsleistung lediglich vermittelt. Diese Vermittlung erfolgt durch die One Mobility Ticketing GmbH (Firmenbuchnummer FN 558198 f; kurz „OMT“), die OÖVG stellt hierfür lediglich ihre Vertriebskanäle (Online- Ticketshop, OÖVV Ticket-App etc.) zur Verfügung.
Sofern der Kunde Leistungen der Wels Linien kauft, schließt er damit insoweit einen Vertrag über eine Beförderungsleistung mit der Wels Linien. Vertragspartner des Kunden hinsichtlich dieser Leistungen ist die OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG (OÖVG), Firmenbuchnummer FN 268646v LG Linz, Volksgartenstraße 23, A-4020 Linz, Tel.: +43 (0732) 66 10 10 66, E-Mail: office@ooevg.at. Die Beförderung wird für die von der OÖVG bedienten Strecken(abschnitte) von der OÖVG erbracht.
Ein Vertrag mit der Wels Linien via Online-Ticketshop bzw. via OÖVV Ticket-App kommt zustande, wenn (a) sich der Kunde (sofern erforderlich) ordnungsgemäß im Online-Ticketshop bzw. in der OÖVV Ticket-App registriert, (b) er ein bestimmtes Angebot auswählt, (c) er die dafür notwendigen Angaben im online-Bestellprozess macht, (d) der Kunde die allenfalls erforderlichen Nachweise erbringt und (e) er am Ende des Bestellvorganges den Button „kostenpflichtig bestellen“ drückt.
6. Falsche und unvollständige Angaben des Kunden
Wenn sich der Kunde ein Ticket erschleicht, kann dies unangenehme Folgen haben. So könnte der Kunde etwa falsche Angaben machen, ein fremdes Passwort verwenden, fremde Nachweise (z.B. Lichtbildausweis einer anderen Person) vorlegen oder sich sonst listig verhalten.
In solchen Fällen behält sich die Wels Linien vor, alle rechtlichen (gesetzlichen, vertraglichen etc.) Ansprüche gegen den Kunden geltend zu machen. Das kann bis zur Forderung von Schadenersatz, zur Erstattung einer Strafanzeige und/oder zum Ausschluss des Kunden von der Nutzung des Online-Ticketshops bzw. der OÖVV Ticket-App gehen.
7. Preise | Zahlungsbedingungen | Stornierung | Zusätzliche Kosten
Die Preise und Zahlungsbedingungen für die Tickets sowie die Bedingungen für Versand bzw. Zustellung von Tickets via Online-Ticketshop bzw. via OÖVV Ticket-App ergeben sich aus den Tarifbestimmungen sowie den sonstigen Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Drückens des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ für den jeweils vereinbarten Leistungszeitraum durch den Kunden gelten.
Die Tickets werden in Euro verrechnet und müssen in Euro bezahlt werden. Sobald der Kunde den Button „kostenpflichtig bestellen“ gedrückt hat, wird der Ticketpreis grundsätzlich im Voraus zur Zahlung fällig. Der Kunde kann den Ticketpreis diesfalls mittels (a) Kreditkarte, (b) Banküberweisung (EPS-Online-Überweisung), (c) Apple Pay oder (d) Google Pay auf das bekannt gegebene Bankkonto bezahlen. Soweit für bestimmte Ticket-Arten angeboten, ist die Zahlung in Teilzahlungsbeträgen mittels Bankeinzug möglich. Beim Schalterverkauf ist die Zahlung in bar, via Bankomat- bzw. Kredit- oder Debitkarte möglich. Tickets werden je nach Ticket-Art und technischer Möglichkeiten (zB digitales Ticket) sowie der zur Verfügung stehenden Daten (zB E-Mail-Adresse) dem Kunden so rasch wie möglich zur Verfügung gestellt. Mit Ausnahme der Zahlung mittels Bankeinzug ist zur Ausfolgung der Tickets erforderlich, dass der Preis für das Ticket vollständig bezahlt ist.
Bei physischen Tickets erfolgt deren Versand zumeist innerhalb von 15 Werktagen nach Zahlungseingang; beim Schalterverkauf werden physische Tickets mit Ausnahme aller Jahreskarten persönlich übergeben. Die Wels Linien kann (mit Ausnahme der Zahlung mittels Bankeinzug) den Vertrag einseitig auflösen (= Stornierung), wenn sie den Ticketpreis nicht innerhalb von sechs Wochen ab der Bestellung durch den Kunden zur Gänze erhalten hat. Für Stornierungen gelten die Tarifbestimmungen des Wels Linien. Die Wels Linien ist weiters berechtigt, den Vertrag einseitig aufzulösen, wenn sie bei Zahlung mittels Bankeinzug eine Rate länger als 6 Wochen nach Fälligkeit nicht erhalten hat. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Nutzung des Online-Ticketshops bzw. der OÖVV Ticket-App sowie die Bezahlung der Tickets weitere Kosten verursachen können (zB für Strom, Internetverbindung, Bankspesen, Kreditkarte etc.). Er hat diese Kosten selbst zu tragen.
8. Versand und Zustellung der Tickets
Tickets werden dem Kunden an die Lieferadresse geschickt, die er beim Online-Bestellvorgang im Online-Ticketshop bzw. in der OÖVV Ticket-App angegeben hat. Der Versand physischer Tickets erfolgt über die Post oder per Zustelldienst; beim Schalterverkauf werden physische Tickets mit Ausnahme aller Jahreskarten persönlich übergeben. Sonstige Tickets werden in der OÖVV Ticket-App angezeigt und/oder auf Wunsch des Kunden an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Verzögerungen in der Lieferung von Tickets, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde (a) unvollständige und/oder unrichtige Angaben gemacht hat oder (b) die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zustellung nicht geschaffen hat (zB kein Namensschild an der Haustür; volles E-Mail-Postfach), gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat im Hinblick auf den Erhalt seiner Tickets seinen Spam-Ordner regelmäßig zu prüfen.
Dieser Punkt 7.2 gilt NUR für Kunden, die Verbraucher gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sind: Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Tickets geht über, sobald die Tickets an
den Kunden oder an einen vom Kunden bestimmten, vom Beförderer (Post, Zustelldienst etc.) verschiedenen Dritten abgeliefert werden. Erfolgt die Abholung der Tickets durch den Kunden selbst oder durch einen von ihm beauftragen Dritten (zB Botendienst), ohne dass dabei eine von der Wels Linien vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit genutzt wird, geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Tickets an den Kunden oder an den von ihm beauftragten Dritten über.
Verfügbarkeit der Online-Ticketshops/der OÖVV Ticket-App | Datentransfer
Die Wels Linien kann keine Haftung dafür übernehmen, dass der Online- Ticketshop bzw. die OÖVV Ticket-App ständig verfügbar ist. Die Erreichbarkeit und die Funktionalität des Online-Ticketshops bzw. der OÖVV Ticket-App können etwa durch unvorhersehbare technische Störungen eingeschränkt oder nicht gegeben sein. Zudem ist erforderlich, den Online-Ticketshop bzw. die OÖVV Ticket-App regelmäßig vorübergehend zu sperren, um Wartungen (technische Updates etc.) vorzunehmen. Die dauernde Verfügbarkeit des Online-Ticketshops bzw. der OÖVV Ticket-App ist nicht Vertragsinhalt. Der Kunde darf sich daher auf die Verfügbarkeit des Online-Ticketshops bzw. der OÖVV Ticket-App nicht verlassen.
Bei der Übertragung von Daten an den Kunden können Fehler geschehen. Der Kunde muss die erhaltenen Daten daher sofort prüfen und auf Abweichungen von seiner Bestellung hinweisen. Die Bearbeitung dieser Hinweise durch Wels Linien erfolgt zu deren Geschäftszeiten gemäß deren Website www.welslinien.at. Die Wels Linien haftet nur für Schäden wegen Fehler in der Datenübertragung, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
9. Fahrpreisrückerstattung, Stornierung, Duplikat
Während der Gültigkeitsdauer kann eine Jahreskarte nach Ablauf des sechsten Gültigkeitsmonats mit Ende des siebten Gültigkeitsmonats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Jedes begonnene Vertragsmonat wird zur Gänze verrechnet. Für eine wirksame Kündigung ist die nachweisliche Rückgabe der Jahreskarte im Kundenbüro der Wels Linien erforderlich. Es wird ein Kündigungsentgelt von einem Monatsbetrag verrechnet; dies ist ein Zwölftel des Kaufpreises. Bei SEPA-Lastschrift wird das Kündigungsentgelt noch abgebucht. Bei Einmalzahlung werden die Monatsbeträge für jeden nicht angefangenen Gültigkeitsmonat abzüglich des Kündigungsentgelts überwiesen. Die Durchführung der Stornierung bewirkt eine sofortige Sperre der
Jahreskarte.
Bei Vorliegen von bestimmten Gründen kann die Jahreskarte während der Gültigkeitsdauer ohne Kündigungsentgelt gekündigt werden. Die Jahreskarte muss innerhalb von vier Wochen nach Vorliegen des Kündigungsgrundes nachweislich im Kundenbüro der Wels Linien einlangen. Das ist der Fall
- bei Umzug in ein anderes Bundesland oder Ausland durch Nachweis der neuen Adresse
- bei Umstieg auf ein höherpreisiges KlimaTicket OÖ oder auf das KlimaTicket Ö
- bei einer Erkrankung über einen Zeitraum von drei Monaten oder mehr durch Nachweis mittels ärztlichen Attests
- bei Eintritt von Arbeitslosigkeit durch Nachweis einer Arbeitslosenbestätigung
- Todesfall
Bei vorzeitiger Rückgabe, wird das noch nicht verbrauchte Guthaben, aus Gutscheinen für Zivilinvalide, bzw. Aktivpass auf eine „nicht in bar ablösbare „Wels Linien Card“ gutgeschrieben. Bei Verlust einer Jahreskarte wird nur gegen Vorlage einer behördlichen Verlustanzeige und Entrichtung des in den Tarifbestimmungen vorgesehenen Entgeltes ein Duplikat ausgestellt.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Geschäfte mit der Wels Linien ist der Standort der Wels Linien in A-4600 Wels, Stelzhamerstraße 27.
11. Anwendbares Recht | Gerichtsstand
Dieser Punkt 11. gilt NICHT für Kunden, die Verbraucher gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sind:
Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechtes. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Linz.
12. Datenschutz
Es gelten die Datenschutz-Richtlinien der Wels Linien GmbH.
13. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Erwerb einer Wels Linien Jahreskarte erklärt der Jahreskartenbesteller, dass er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wels Linien GmbH einverstanden ist – vollständig nachzulesen unter welslinien.at/geschaeftsbedingungen.